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UNSER Online-Inkasso
Die Beratung für eine erfolgreiche Zukunft Ihres Unternehmens



Ihre Akten jederzeit einsehbar - Nutzen Sie die WebAkte oder die oMA 


Sie geben Ihre Daten ein - wir machen den Rest - und das idR kostenfrei


Die Akte wird bei uns automatisch angelegt und wir versenden noch einmal eine anwaltliche Mahnung mit der Hauptforderung, Kosten und Zinsen. Wir setzen eine Frist von ca. 7-10 Tagen. Wir kontaktieren die Schuldnerseite über alle Kontaktmöglichkeiten wie Telefon, Handy, WhatsApp etc.


Kosten fallen für Sie dann an, wenn der Schuldner nach unserer Beauftragung tatsächlich Ihre Forderung, nicht aber unser gesetzliches Honorar zahlt. Für diesen Fall bieten wir günstige Konditionen an. Darüber sprechen wir. Im Verzug muss die Schuldnerseite immer unser Honorar, Zinsen und Kosten bezahlen.

Wir recherchieren über die Schuldnerseite, ob eine Insolvenz anhängig ist oder sonst negative Eintragungen oder Informationen vorliegen usw.

Wir benötigen eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht, damit wir mit der Schuldnerseite, den Gerichten und Behörden kommunizieren können. Für ein Gerichtsverfahren, die Zwangsvollstreckung und Geltendmachung Ihrer Rechte im Insolvenzverfahren ist eine Vollmacht unabdingbar.

Unser Vollmachtsformular finden Sie hier:


Sollte eine Reaktion nicht erfolgen und auch telefonische Kontaktversuche nicht zum Erfolg führen, werden wir - nach Rücksprache mit Ihnen - das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Sie erhalten eine Rechnung mit den notwendigen Gerichtskosten und unseren Gebühren, die nach Rücksprache ggf. auch nur in einer Bearbeitungspauschale bestehen kann.








Online-Mandatsaufnahme
WebAkte


















Gerichtsverfahren - Mahnbescheid online, Vollstreckungsbescheid online


Sollte eine Reaktion des Schuldners auch nach telefonischer Kontaktaufnahme nicht erfolgen oder unsere Bemühungen zu keiner Zahlungsvereinbarung führen, werden wir die Forderung nach Rücksprache mit Ihnen gerichtlich geltend machen, per Mahnbescheid online und Vollstreckungsbescheid online oder direkt mit einer schriftlich abgefassten Klage.


Für die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ist ein Gerichtskostenvorschuss an das Gericht zu zahlen. Diese Gerichtskosten werden von uns nicht verauslagt. Die jeweiligen Gebühren werden einer gesetzlichen Tabelle entnommen (Gerichtskostengesetz) und sind von der Höhe Ihrer Forderung abhängig. Ohne die Einzahlung der entsprechenden Gebühr wird das Gericht nicht tätig.


Wir machen Ihnen jeweils einen Vorschlag bezüglich unseres Honorars, behalten uns aber vor, das gesamte Anwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen, wenn vom Schuldner Einspruch oder Widerspruch im gerichtlichen Mahnverfahren eingelegt wird oder rechtlich relevante Einwendungen gegen die Forderung erhoben werden (z.B. Nichtleistung, Leistungsverzug, Schlechtleistung, Mängel, Gewährleistung usw.) oder absehbar ist, dass auch unsere Kosten auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Situation des Schuldners letztlich nicht beigetrieben werden können.



Angebot


Unter bestimmten Voraussetzungen und nach unserer Einzelfallprüfung bieten wir auch an, ein gerichtliches Mahnverfahren nur unter Berechnung der Gerichtskosten durchzuführen, solange und soweit der Schuldner keinen Widerspruch oder Einspruch im gerichtlichen Verfahren einlegt.


Selbstverständlich erhalten Sie alle Ihre Kosten (Gerichtskosten, Anwaltshonorar) in vollem Umfang erstattet, wenn die Schuldnerseite zahlt oder letztlich die gesamte Forderung vollstreckt werden kann.


Der Schuldner ist auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, unser Honorar, die Gerichtskosten und die Vollstreckungskosten zu bezahlen, wenn er im gerichtlichen Verfahren unterliegt.


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