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PREISE UND PAKETE
Unsere Angebote für Ihren Erfolg



Angebot

 

Unser spezielles Angebot für Unternehmen

Wir können Ihnen im Inkasso besondere Konditionen anbieten - auch im Gerichtsverfahren. Nachfragen lohnt sich!

Soweit Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (insbes. Rechnungen, Lieferscheine, Schriftverkehr, Kontaktdaten, Vollmacht etc.) und Informationen zur Verfügung stellen und der Schuldner nach unserer Prüfung nicht zahlungsunfähig ist, brauchen Sie sich nicht mehr um das Inkasso kümmern.








Service

 

Unsere Angebote im Inkasso


Seit 2014 arbeiten wir mit der SCHUFA zusammen. Hier können wir nicht nur Daten zu Schuldnern abfragen, sondern auch Schuldner melden.

Wir arbeiten mit einer Vielzahl von Wirtschafts- und Auskunftsdiensten zusammen wie SCHUFA, Creditreform, creditsafe, Bürgel, Supercheck Ermittlungen, CRIF Firmen- und Konsumentenauskunft, Dun & Bradstreet Firmenauskunft, Northdata u.a., die alle Ihre eigenen Vorzüge haben.


Für uns ergibt sich ein Portfolio, das wir optimal an die Bedürfnisse unserer Mandanten anpassen können.








Preise

 

Unsere Angebote im Gerichtsverfahren


  • kostengünstige gerichtliche Beitreibung möglich. Es lohnt sich nachzufragen!
  • gerichtliche Beitreibung unter besonderen Konditionen möglich
Wir geben gerne Auskunft!













Wir bieten besondere Konditionen an, wenn


  • der Anspruch nicht älter als 3 Jahre ist (1 Jahre im Transportgewerbe)
  • wir über eine gültige Postadresse und alle Kontaktdaten des Schuldners verfügen
  • wir verfügen über alle Dokumente wie Rechnungen, Verträge, Lieferscheine (POD's), CMR im Transportgeschäft, Korrespondenz
  • wir verfügen über eine unterzeichnete Vollmacht (Downloads)


Für Gerichtsverfahren können wir Ihnen besondere Konditionen anbieten, wenn


  • alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind
  • die Hauptforderung bzw. der geschuldete Betrag weniger als 15.000 EUR und mehr als 500 EUR beträgt
  • keine Einwände des Schuldners bekannt sind (Mängel, Falschlieferung, Schaden etc)
  • der Schuldner keinen Widerspruch oder Einspruch bei Gericht einlegt
  • der Schuldner auf der Grundlage unserer vorherigen Prüfung noch zahlungsfähig ist

Es ist daher möglich, mit einer Investition von 100 bis 300 EUR je nach Höhe der Forderung einen vollstreckbaren Vollstreckungstitel bzw. ein Urteil zu erwirken.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns das Recht vorbehalten müssen, alle Details zu überprüfen, bevor wir Bedingungen bestätigen.


Diese Bedingungen gelten nicht im Falle eines Insolvenzverfahrens.


Die Gebühren für die Zwangsvollstreckung sind nicht vorhersehbar, liegen aber regelmäßig in der Größenordnung von 80 bis 250 EUR.



Auskünfte - information counts!

1. Prüfung auf Schuldnereintragungen:
Vermögensauskunft: 30,00 EUR

Ist der Schuldner (Einzelperson, Einzelkaufmann) als Schuldner im Schuldnerverzeichnis eingetragen und damit noch zahlungsfähig?
Oder hat der Geschäftsführer der GmbH/AG/UG bereits die Vermögensauskunft für die Firma abgegeben?

2. Prüfung auf laufende Insolvenzverfahren: 20 EUR

3. Prüfung der postalischen Adresse und Einwohnermeldeamt: 40,00 Euro
Ist die Postadresse korrekt, sodass im gerichtlichen Mahn- und Gerichtsverfahren Zustellungen durch das Gericht erfolgen können?

4. Handelsregisterauszüge: 40,00 EUR, Wer ist tats. als GF eingetragen? Was ist der letzte "offizielle" Stand? Welche Informationen ergeben sich aus dem Register und seinen Änderungen

5. Recherche SocialMedia, Internet: 40,00 EUR
Welche Informationen finden sich im Internet? Beschwerden,neue Adressen, Telefonnummern


6. Anschriftenermittlung vor Ort: 80,00 EUR


7. Arbeitgeberermittlung Deutschland: 60,00 EUR


8. Wirtschaftsauskunft Einzelperson: 60,00 EUR

9. Wirtschaftsauskunft Firmen: 90,00 EUR

10. Wirtschaftsauskunft Firmen Ausland: 120, 00 EUR


Eine Zahlung kann schnell über PayPal: https://paypal.me/feinen oder Schnellüberweisung erfolgen, eine Rechnung erhalten sie umgehend.

Angebot: Alle relevanten Informationen die Sie benötigen zum Preis von 150 Euro, nach Ihrer Wahl oder nach unserer Wahl ( was wir für notwendig oder sinnvoll erachten).
Über weitere Angebote informieren wir gerne!


Wir bieten auch weitere Pakete zum Check und Monitoring Ihrer Geschäftspartner an: Wir geben gerne Auskunft!

PAKET BUCHEN



Nach der gesetzlichen Regelung ist das Honorar des Rechtsanwalts grundsätzlich vom Auftraggeber, also von Ihnen als Mandant zu tragen.


Bei uns fallen Kosten für Sie nur dann an, wenn der Schuldner nach unserer Beauftragung tatsächlich Ihre Forderung, nicht aber unser gesetzliches Honorar zahlt. Für diesen Fall bieten wir Ihnne Lösungen an. Darüber sprechen wir.


Im Verzug muss die Schuldnerseite immer unser Honorar, Zinsen und Kosten bezahlen.


Wir bieten mit unserem Service also an, unseren Vergütungsanspruch solange zurückzustellen, bis die Schuldnerseite alles gezahlt hat, einschließlich unser Honorars, das bei Zahlungsverzug und Vertragsverletzung von Gesetzes wegen immer von Schuldnerseite zu erstatten ist. Das Honorar kann sogar noch anschließend gesondert eingeklagt werden.


Wird nach unserer Beauftragung die Hauptforderung ohne unser Honorar direkt an unsere Mandanten bezahlt, behalten wir uns eine Gebühr vor, die insbesondere bei Dauermandanten günstig ausfallen kann.


Das gleiche gilt, wenn nach unserer Beauftragung direkte Vereinbarungen mit dem Schuldner getroffen werden, ohne uns zu konsultieren.

 
 
 
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