Unser Gebührenrechner für einen Kostenüberblick bei Klage.
Im Gerichtsverfahren rechnen wir idR nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), also nach den gesetzlichen Regelungen ab. Die Berechnung ist für einen Laien kaum nachvollziehbar.
Unser Gebührenprogramm berechnet die Kosten Ihres Rechtsanwaltes plus Mehrwertsteuer plus Gerichtskosten bis zu einem Streitwert/Forderungshöhe von 500.000,00 EUR und wird kontinuierlich erweitert!
Es werden die Gebühren für ein Klageverfahren 1. Instanz in Deutschland berechnet. Es handelt sich insofern um Mindestgebühren.
Es können je nach Einzelfall weitere Gebühren hinzukommen!
Insbesondere kann es bei voriger außergerichtlicher Tätigkeit zur Berechnung einer Geschäftsgebühr kommen, die bei nachfolgender Klage teilweise auf die Klagegebühren angerechnet wird.
Das gleiche gilt wenn ein gerichtliches Mahnverfahren mit Widerspruch vorausgeht, dann sind die Kosten höher.
Die Mehrwertsteuer von aktuell 19% (02/2023) ist bereits mitberechnet und in der Gesamtsumme enthalten.
Das Prozessrisiko - worst case - für den Fall, das man die Klage verliert, werden hier die Gebühren eines gegnerischen Rechtsanwalts - allerdings ohne Mehrwertsteuer - addiert, so dass diese Berechnung nur gewerbliche Kunden betrifft.
Privatleute müssten noch auf die Summe von Verfahrensgebühr und Terminsgebühr die Mehrwertsteuer von aktuell 19% hinzurechnen, um das Kostenrisiko zu ermitteln.
Die Nutzung erfolgt ohne jede Gewähr! Copyright Michael Feinen 2016-2023
Nach der gesetzlichen Regelung ist das gesetzliche Honorar grundsätzlich vom Auftraggeber, also von Ihnen als Mandant zu tragen.
Kosten fallen aber bei uns nur dann an, wenn der Schuldner nach unserer Beauftragung tatsächlich Ihre Forderung, nicht aber unser gesetzliches Honorar zahlt. Für diesen Fall bieten wir idR geringe Bearbeitungspauschalen an. Darüber sprechen wir.
Im Verzug muss die Schuldnerseite immer unser Honorar, Zinsen und Kosten bezahlen. Wir bieten mit unserem Service also an, unseren Vergütungsanspruch solange zurückzustellen, bis die Schuldnerseite alles gezahlt hat, einschließlich unser Honorars, das bei Zahlungsverzug und Vertragsverletzung von Gesetzes wegen immer von Schuldnerseite zu erstatten ist. Das Honorar kann sogar noch anschließend gesondert eingeklagt werden.
Wird nach unserer Beauftragung die Hauptforderung ohne unser Honorar direkt an unsere Mandanten bezahlt, behalten wir uns vor, eine geringe Gebühr zu berechnen, insbesondere bei Dauermandanten lohnt sich das für Sie.
Das gleiche gilt, wenn nach unserer Beauftragung direkte Vereinbarungen mit dem Schuldner getroffen werden, ohne uns zu konsultieren.
Bei Eingang einer Zahlung, sei es eine Vollzahlung der Forderung oder einer Teilzahlung bzw. Rate, bringen wir von dem erhaltenen Betrag zunächst unseren gesetzlichen Honoraranspruch in Abzug. Mangels anderer Regelungen erfolgt eine Abrechnung nach Ausgleich der Forderungen und entsprechender Buchung oder Anforderung.
Für gerichtliche Verfahren nutzen wir den Europäischen Zahlungsbefehl oder greifen auf ein Netzwerk von Anwälten zurück. Die Höhe der Kosten lassen sich nicht allgemein bestimmen. Einzelheiten und Bedingungen teilen wir von Fall zu Fall mit.
Lohnt sich das Inkasso überhaupt? Sicher nicht, wenn Sie vor einem Ergebnis bereits viele Euro investieren mussten, ohne zu wissen, ob nachher etwas dabei herauskommt.
Einem "nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen" - lassen Sie sich nicht überraschen! Bei uns wissen Sie frühzeitig, ob das Inkasso sich lohnt.
Unser Motto lautet: Check your partners before they become your debtors!
Eine frühzeitige Prüfung von Score, Bonität, Schuldnerverzeichnis, Insolvenzverzeichnis, Finanzdaten helfen Forderungsausfälle zu vermeiden. So fallen Sie nach Ihrer Vertragsleistung nicht aus allen Wolken. Sagen Sie nicht - Sie hätten es nicht gewusst!
Gezielt mit allen verfügbaren Informationen in den Prozess gehen - kein nachbessern oder korrigieren; keine Überraschungen.
Die Vorbereitung zählt. Wir unterstützen Sie hierbei.